Gefälschte FFP2-Masken erkennen: Unterschiede einer zertifizierten zu einer nicht zertifizierten FFP2 Maske
Wir fertigen täglich eine große Anzahl an FFP2 Masken. Hierbei unterstützen uns nicht nur unsere automatischen Systeme (Herstellung & Prüfstand), sondern auch unsere durchdachten Prozesse. Bei der Fertigung von FFP2 Masken ist einiges zu beachten, um den Schutz für unsere Kunden durch die Nutzung unserer Qualitätsprodukte zu gewährleisten. In diesem Artikel zeigen wir, wie Sie gefälschte FFP2-Masken von zertifizierten Masken unterscheiden können!
Gleichzeitig gibt es wie bei allen Verbrauchsgütern natürlich auch in der Anwendung unserer FFP2 Masken Dinge zu beachten. In diesem Artikel möchten wir umfassend über die Nutzung als auch über Qualitätsmerkmale und Möglichkeiten der Prüfung jeglicher Masken vonseiten unserer Kunden bzw. durch Endanwender informieren.
Alle Merkmale von nicht gefälschten FFP2-Masken auf einem Blick
Es ist sehr wichtig, dass bei Schutzprodukten wie FFP2 Masken umsichtig geprüft wird, da sie getragen werden, um Partikel sicher zu filtern und unsere Atemwege vor schädlichen Substanzen zu schützen. Ein ungenügender bzw. unzureichender Schutz kann keine vollständige Filtrierung gewährleisten. Daher möchten wir über die allgemeine Norm von partikelfilternden Gesichtsmasken (FFP = Filtering Face Piece) genau aufklären. Sollte bereits ein einziges Merkmal fehlen, ist höchste Vorsicht geboten, denn es könnte sich um eine gefälschte FFP2-Maske handeln
Folgende gesetzlich vorgeschriebene Angaben müssen auf jedem Produkt klar deklariert sein (auf Maske selbst):
- Oberste Zeile(n): Name des Herstellers/Identität und Produktbezeichnung
- Darunter: Nummer und Jahr der Veröffentlichung der europäischen Norm (z.B. von EN 149)
- Darunter: Schutzklasse FFP1, FFP2 oder FFP3, gefolgt von einem obligatorischen Suffix (NR = nicht wiederverwendbar nach einer Schicht - oder - R = wiederverwendbar); ggf. mit dem optionalen Suffix D für hohe Staubbelastung
Ganz unten: CE-Kennzeichnung: Diese ist immer gefolgt von dem 4-stelligen Code, der für die Überwachung zuständigen benannten Stelle. Hier kann mit dieser Nummer sogar herausgefunden werden, ob diese Prüfstelle zugelassen ist. In der NANDO-Datenbank der EU-Kommission sind die "benannten Stellen" in Europa aufgeführt. Für Atemschutzgeräte muss die Suche unter "Produkte" auf "Geräte zum Schutz der Atemwege" und unter "Verfahren" auf "Überwachte Produktkontrollen in unregelmäßigen Abständen /Anhang VII" eingegrenzt werden. Diese Suchkriterien liefern eine aktuelle Liste der europäischen benannten Stellen, die für die Überwachung von Atemschutzgeräten zuständig sind.
(Anmerkung: Dies ist ein Screenshot vom 01.10.2021. Es ist eine Momentaufnahme. Die Liste kann sich selbstverständlich verändern. Die aktuelle Liste kann unter nachfolgendem Link ohne Login sofort eingesehen werden HIER KLICKEN:
Sind diese vier Kennzeichnungen auf der Maske nicht vorhanden oder sollte der 4-stellige Code von einer nicht zugelassenen Prüfstelle stammen, handelt es sich nicht um eine gefälschte FFP2-Maske, die keine nonkonforme Prüfung erhalten hat.
Neben den Kennzeichnungen auf der FFP Maske selbst, sollten ebenfalls Dokumente beiliegen:
- Gebrauchsanweisung (Informationsbroschüre) in der Sprache des Landes, in dem das Produkt vertrieben wird (beispielsweise in Deutsch für den deutschen Markt)
- Konformitätserklärung des Herstellers (entweder in der Gebrauchsanweisung oder im Internet über einen Link in der Gebrauchsanweisung verfügbar)
Umgang mit einer FFP Maske
Vorsicht ist auch geboten, wenn Tipps zum Umgang mit Schutzprodukten im Internet von Stellen gegeben werden, die keinen medizinischen Hintergrund haben. So sind vermeintlich gut gemeinte Ratschläge auf sozialen Medien nicht immer hilfreich für Anwender, die anschließend nach deren Ratschlägen handeln.
- Für den optimalen Schutz sollten FFP2 Masken maximal 8 Stunden getragen werden.
- Es ist dringen davon abzuraten, FFP2 Masken im Backofen “aufzufrischen”. So etwas ist nicht möglich.
Wann ist eine FFP2 Maske mangelhaft?
Die Problematik defekter oder gefälschter FFP2-Masken beschränkt sich im Wesentlichen auf partikelfiltrierende Halbmasken, die den Träger zuverlässig vor der Exposition gegenüber Gefahrstoffen oder Krankheitserregern schützen sollen. Diese Masken stellen somit eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) dar.
FFP Masken müssen zwingend auf ihre Übereinstimmung mit den Anforderungen der EU-PSA-Verordnung geprüft werden, bevor sie auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht werden dürfen. Zu diesem Zweck wird die europäische Norm EN 149, Atemschutzgeräte - Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikel - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung (EN 149:2001+A1:2009), angewendet. Wurde die Leistung des Produkts nicht anhand der Prüfnorm von einer unabhängigen Prüfstelle getestet, ist eine Zertifizierung nicht möglich und der Hersteller darf sein Produkt nicht mit der CE-Kennzeichnung versehen. Wird eine solche Maske dennoch als FFP Maske beworben und vermarktet, muss davon ausgegangen werden, dass die Leistungsanforderungen nicht erfüllt sind, die Maske also keinen zuverlässigen Schutz bietet und folglich als mangelhaft eingestuft werden muss.
Wie viele mangelhafte oder gar gefälschte FFP2-Masken sich derzeit auf dem Markt befinden, ist nicht bekannt. Die Situation ist sehr komplex, da eine gefälschte Bescheinigung nicht unbedingt bedeutet, dass die Produkte selbst mangelhaft sind, und umgekehrt. Selbst ein Experte kann nicht mit absoluter Sicherheit feststellen, ob es sich um eine gefälschte FFP2-Maske handelt, ohne es im Labor zu testen. Als Anwender ist es daher umso wichtiger, die Masken nach den vier oben genannten Punkten eingehend zu prüfen.
Schutz durch hochwertige Masken
Personen, die sich vor Infektionserregern schützen wollen, können dies nicht nur mit einer partikelfiltrierenden Halbmaske der Schutzklasse FFP2 oder FFP3 tun, sondern auch mit einer Halb- oder Vollmaske aus Gummi oder Silikon mit einem oder, bei Doppelfiltermasken, zwei passenden austauschbaren Partikelfiltern der Klasse P2 oder P3. FFP3 Masken oder Halb- oder Vollmasken mit P3-Filter werden bei besonderen beruflichen Gefährdungen verwendet.
Gibt es weitere Indikatoren für die Qualität von FFP Masken?
Es gibt noch eine EU-Baumusterprüfbescheinigung für Masken. Der Hersteller muss in der Lage sein, auf Anfrage eine gültige Bescheinigung (EU-Baumusterprüfbescheinigung) vorzulegen. Diese Bescheinigung wird von einer unabhängigen Stelle ausgestellt. Einige benannte Stellen haben Informationen über die von ihnen ausgestellten Bescheinigungen in einer Datenbank veröffentlicht. Gültige Bescheinigungen des IFA können in der Bescheinigungsdatenbank von DGUV Test recherchiert werden, sofern der Hersteller der Veröffentlichung dieser Informationen dort zugestimmt hat.
Eine absolut klare Aussage und Gewissheit, ob die EU-Baumusterprüfbescheinigung für die Maske echt ist oder ob es sich um gefälschte FFP2-Masken handelt, können nur die ausstellenden Stellen selbst geben. Die EU-Kommission gibt ihrerseits einen guten Hinweis darauf, ob die auf der Bescheinigung angegebene Prüfstelle tatsächlich existiert und berechtigt ist, die Zertifizierung von Atemschutzgeräten in der NANDO-Datenbank durchzuführen.
In diesem Fall muss die Suche unter “Procedure” (=Verfahren) auf "EU type-examinatin / Annex V” (=EU-Baumusterprüfung/Anhang V) und unter “Products (=Produkte) auf "Equipment providing respiratory system protection” (=Geräte zum Schutz der Atemwege) eingegrenzt werden. Diese Suchkriterien liefern immer die aktuelle Liste der europäischen benannten Stellen für die Baumusterprüfung von Atemschutzprodukten. Auf diese Weise lässt sich schnell feststellen, ob sich eine weitere Prüfung lohnt.